Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Notfallzulassung für Gemüseanbau
Das BVL hat eine weitere Notfallzulassung für den Einsatz gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Erzeuger von Möhren, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen können das Mittel "Sivanto prime" mit dem Wirkstoff Flupyradifuron einsetzen. Voraussetzung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der Pflanzenschutzdienste. Zu den Auflagen gehören unter anderem Mindestabstände sowie verlustmindernde Technik.
Auch die deutschen Gemüseerzeuger erhalten mehr Spielraum im Kampf gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine entsprechende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel "Sivanto prime" erlassen. Demnach kann das Produkt mit dem Wirkstoff Flupyradifuron ab sofort noch bis zum 19. September in Kulturen von Möhre, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen eingesetzt werden. Die zugelassene Fläche variiert in Abhängigkeit von der Kultur zwischen 150 und 400 Hektar.
Laut BVL wurden für die Notfallzulassung in Roter Beete und Kohl auch Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliege berücksichtigt. Für diese stünden aktuell im Gemüsebau ebenfalls keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Teil der Ausnahmegenehmigungen sind zudem Auflagen zur Risikominderung; dazu gehören der Behörde zufolge unter anderem Mindestabstände sowie die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Voraussetzung für die Anwendung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste.
Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben erlassen, wenige Wochen danach folgte die Ausnahme für den Kartoffelanbau. Nach Angaben des BVL setzen Biologie und Mobilität der Zikaden dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln allerdings Grenzen. Der Zuflug erfolge in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode, die Übertragung der begleitenden Schadbakterien könne sehr schnell stattfinden und das Wirtspflanzenspektrum erweitere sich stetig. Der Behörde zufolge wurde aber bereits ein umfangreiches Monitoringkonzept etabliert, um die regionalen Ausbreitungshöhepunkte für eine effiziente Bekämpfung zu bestimmen. AgE
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Notfallzulassung für Gemüseanbau
Das BVL hat eine weitere Notfallzulassung für den Einsatz gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Erzeuger von Möhren, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen können das Mittel "Sivanto prime" mit dem Wirkstoff Flupyradifuron einsetzen. Voraussetzung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der Pflanzenschutzdienste. Zu den Auflagen gehören unter anderem Mindestabstände sowie verlustmindernde Technik.
Auch die deutschen Gemüseerzeuger erhalten mehr Spielraum im Kampf gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine entsprechende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel "Sivanto prime" erlassen. Demnach kann das Produkt mit dem Wirkstoff Flupyradifuron ab sofort noch bis zum 19. September in Kulturen von Möhre, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen eingesetzt werden. Die zugelassene Fläche variiert in Abhängigkeit von der Kultur zwischen 150 und 400 Hektar.
Laut BVL wurden für die Notfallzulassung in Roter Beete und Kohl auch Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliege berücksichtigt. Für diese stünden aktuell im Gemüsebau ebenfalls keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Teil der Ausnahmegenehmigungen sind zudem Auflagen zur Risikominderung; dazu gehören der Behörde zufolge unter anderem Mindestabstände sowie die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Voraussetzung für die Anwendung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste.
Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben erlassen, wenige Wochen danach folgte die Ausnahme für den Kartoffelanbau. Nach Angaben des BVL setzen Biologie und Mobilität der Zikaden dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln allerdings Grenzen. Der Zuflug erfolge in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode, die Übertragung der begleitenden Schadbakterien könne sehr schnell stattfinden und das Wirtspflanzenspektrum erweitere sich stetig. Der Behörde zufolge wurde aber bereits ein umfangreiches Monitoringkonzept etabliert, um die regionalen Ausbreitungshöhepunkte für eine effiziente Bekämpfung zu bestimmen. AgE
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Notfallzulassung für Gemüseanbau
Das BVL hat eine weitere Notfallzulassung für den Einsatz gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Erzeuger von Möhren, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen können das Mittel "Sivanto prime" mit dem Wirkstoff Flupyradifuron einsetzen. Voraussetzung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der Pflanzenschutzdienste. Zu den Auflagen gehören unter anderem Mindestabstände sowie verlustmindernde Technik.
Auch die deutschen Gemüseerzeuger erhalten mehr Spielraum im Kampf gegen die Schilf-Glasflügelzikade. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine entsprechende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel "Sivanto prime" erlassen. Demnach kann das Produkt mit dem Wirkstoff Flupyradifuron ab sofort noch bis zum 19. September in Kulturen von Möhre, Rote Beete sowie Blumen- und Kopfkohlen eingesetzt werden. Die zugelassene Fläche variiert in Abhängigkeit von der Kultur zwischen 150 und 400 Hektar.
Laut BVL wurden für die Notfallzulassung in Roter Beete und Kohl auch Schädlinge wie Blattläuse und Weiße Fliege berücksichtigt. Für diese stünden aktuell im Gemüsebau ebenfalls keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Teil der Ausnahmegenehmigungen sind zudem Auflagen zur Risikominderung; dazu gehören der Behörde zufolge unter anderem Mindestabstände sowie die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Voraussetzung für die Anwendung ist ein amtlicher Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste.
Anfang April hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade in Zuckerrüben erlassen, wenige Wochen danach folgte die Ausnahme für den Kartoffelanbau. Nach Angaben des BVL setzen Biologie und Mobilität der Zikaden dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln allerdings Grenzen. Der Zuflug erfolge in mehreren Wellen über die gesamte Vegetationsperiode, die Übertragung der begleitenden Schadbakterien könne sehr schnell stattfinden und das Wirtspflanzenspektrum erweitere sich stetig. Der Behörde zufolge wurde aber bereits ein umfangreiches Monitoringkonzept etabliert, um die regionalen Ausbreitungshöhepunkte für eine effiziente Bekämpfung zu bestimmen. AgE


